KfW ändert Zuschußrichtlinie im April 2017
KfW ändert Zuschußrichtlinie im April 2017
Update April 2017
Einbruchschutz: unterstützt duch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Ab sofort ändert die KfW die Förderrichtlinie. Einzelmaßnahmen welche dem Einbruchschutz dienen, werden mit 10% der förderfähigen Kosten bezuschußt.
Förderfähig sind nicht nur mechanische Nachrüstungen, sondern auch elektronische, wie zum Beispiel Bewegungsmelder einer Alarmanlage. Mindestens 50 Euro und maximal 1500 Euro Zuschuß sind möglich.
Der Antrag muß unbedingt VOR Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Ebeso wichtig ist eine gute Qualität und die korrekte fachgerechte Ausführung der Umbaumaßnahmen.